Wien - In einer wegweisenden Initiative hat Österreich eine umfassende Reform der Spendenabsetzbarkeit eingeführt, die als die größte seit 2009 gilt. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, philanthropische Aktivitäten im Land zu fördern und gemeinnützige Organisationen zu stärken.
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- Österreich hat eine umfassende Reform der Spendenabsetzbarkeit eingeführt, die als die größte seit 2009 gilt.
- Die Höchstgrenze für absetzbare Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen wurde erhöht.
- Alle gemeinnützigen Zwecke, einschließlich Bildung, Tierschutz, Sport und Kultur, können von den steuerlichen Anreizen profitieren.
- Bürger können nun bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr ihre Spenden steuerlich absetzen.
- Unternehmen können einen Prozentsatz ihrer Gewinne für Spenden an gemeinnützige Organisationen absetzen.
- Das Absetzbarkeitsverfahren wurde vereinfacht & bürokratische Hürden wurden reduziert.
- Ein digitales System ermöglicht es Spendern, ihre Spenden online zu dokumentieren & Belege elektronisch einzureichen.
- Ziel der Reform: Philanthropische Aktivitäten fördern, das Gemeinwohl & gemeinnützige Organisationen stärken.
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen begrüßen die Maßnahmen, da sie das Vertrauen der Bürger in wohltätige Zwecke stärken & und die Finanzierung sozialer Projekte sichern.
Die Reform, die von vielen als Meilenstein für die Unterstützung des sozialen Engagements angesehen wird, bringt wichtige Veränderungen mit sich. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Erhöhung der Höchstgrenze für absetzbare Spenden. Dies ermöglicht es den Bürgern, ihre Großzügigkeit noch stärker zu nutzen, um gemeinnützige Projekte zu unterstützen.
Darüber hinaus wurden die Absetzbarkeitsregeln für Unternehmensspenden überarbeitet, um mehr Unternehmen dazu zu ermutigen, sich an gemeinnützigen Initiativen zu beteiligen. Unternehmen können nun einen höheren Prozentsatz ihrer Gewinne für Spenden an gemeinnützige Organisationen absetzen. Diese Änderung soll sowohl großen als auch kleinen Unternehmen Anreize bieten, in soziale Projekte zu investieren und dadurch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Bürokratische Hürden werden gesenkt
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Vereinfachung des Absetzbarkeitsverfahrens. Bürokratische Hürden wurden reduziert, um den Prozess für Spender und gemeinnützige Organisationen transparenter und zugänglicher zu machen. Die Einführung eines digitalen Systems ermöglicht es den Spendern nun, ihre Spenden online zu dokumentieren und die erforderlichen Belege elektronisch einzureichen. Dies beschleunigt nicht nur den Vorgang, sondern erhöht auch die Effizienz und Genauigkeit der Absetzbarkeitsprüfung.
Zahlen & Fakten: 5 konkrete Verbesserungen der neuen Spendenabsetzbarkeit
- Erweiterung der Begünstigung: Ab dem 1. Januar 2024 haben ALLE gemeinnützigen Bereiche Zugang zur Spendenbegünstigung. Dies beendet eine seit 2009 bestehende Benachteiligung für Spendenzwecke wie Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur. Dadurch können diese Bereiche endlich auch vom steuerlichen Anreiz profitieren.
- Erleichterter Zugang für kleine Organisationen: Kleine Organisationen mit jährlichen Spendeneinnahmen von weniger als einer Million Euro profitieren von einer wesentlichen Verbesserung. Statt einer umfassenden, jährlichen Wirtschaftsprüfung, die sie bisher für die Gewährung der Spendenbegünstigung bezahlen mussten, reicht nun eine Bestätigung durch einen Steuerberater aus.
- Frühere Antragstellung für neu gegründete Vereine: Bisher war der Bescheid zur Spendenabsetzbarkeit für Vereine frühestens drei Jahre nach ihrer Gründung möglich. Ab dem kommenden Jahr können neu gegründete Vereine den Antrag bereits nach einem Jahr Vereinstätigkeit stellen. Das erleichtert den schnellen Zugang zur Begünstigung und ermöglicht ihnen ein schnelleres Wachstum und einen größeren gesellschaftlichen Beitrag.
- Bessere Bedingungen für gemeinnützige Stiftungen: Bisher konnten gemeinnützig aktive Stiftungen aufgrund restriktiver Rahmenbedingungen ihr Potential nicht voll ausschöpfen. Ab 2024 wird sich dies ändern. Die Absetzbarkeit von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen wird in Dauerrecht übernommen und läuft nicht mehr per Jahresende aus. Zudem können Stiftungen bereits im Gründungsjahr flexibler agieren und auch das Stiftungskapital (nicht nur die Erträge) einsetzen. Dadurch können sie schneller in akuten Krisenfällen Hilfe leisten.
- Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau: Die Reform bringt auch Verfahrenserleichterungen bei Statutenänderungen und bei der Abhebung von steuerlichen Grenzen mit sich. Beispielsweise wird die Obergrenze für Ausnahmegenehmigungen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Insgesamt verbessert dies die Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine und trägt zum Abbau von Bürokratie bei.
Meilensteine der Spendenbegünstigung in Österreich
01.01.1994: Einführung der Spendenbegünstigung für wissenschaftliche Vereine, Universitäten und ausgewählte Museen.
- 01.01.2009: Ausweitung auf mildtätige und soziale Körperschaften sowie den Bereich Entwicklungszusammenarbeit.
- 01.01.2012: Ausweitung auf Umweltschutz, anerkannte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren.
- 01.01.2016: Ausweitung auf Kultur (mit Einschränkungen) und erstmals Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen.
- 01.01.2024: Nach 30 Jahren seit der erstmaligen Einführung werden sämtliche gemeinnützigen Zwecke begünstigt.
Positive Reaktionen seitens gemeinnütziger Organisationen
Die Reaktionen auf die Reform sind überwiegend positiv. Vertreter gemeinnütziger Organisationen begrüßen die neuen Maßnahmen, da sie dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in wohltätige Zwecke zu stärken und die Finanzierung für wichtige soziale Projekte zu sichern. Gleichzeitig hoffen sie, dass die erhöhte Absetzbarkeit zu einer erhöhten Bereitschaft der Bürger führen wird, sich aktiv an philanthropischen Aktivitäten zu beteiligen.
Experten zufolge wird die Reform das Potenzial haben, das philanthropische Engagement in Österreich erheblich zu steigern und einen positiven Einfluss auf das Gemeinwohl zu haben. Indem sie Anreize schafft und bürokratische Hürden beseitigt, ermutigt die Reform sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, ihr finanzielles und soziales Kapital einzusetzen, um einen nachhaltigen Wandel in der Gesellschaft zu bewirken.
Wichtiger Meilenstein für das soziale Engagement
Die Einführung der größten Spendenabsetzbarkeitsreform seit 2009 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren Unterstützung des sozialen Engagements in Österreich. Durch die Förderung von Philanthropie und die Stärkung gemeinnütziger Organisationen wird das Land voraussichtlich von einer blühenden und solidarischen Gesellschaft profitieren, in der Menschen dazu ermutigt werden, sich aktiv für das Gemeinwohl einzusetzen.